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VG Düsseldorf, 09.12.2002 - 25 K 6233/00 |
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Anspruch auf Grundsteuererlass
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Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 04.04.2001 - 11 C 12.00
Kein Grundsteuererlass bei strukturell bedingtem Wohnungsleerstand
Auszug aus VG Düsseldorf, 09.12.2002 - 25 K 6233/00
vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 4. April 2001 - 11 C 12.00 -, DVBl. 2001, S. 1368 ff.Da § 33 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 GrdStG nicht allein auf § 79 Abs. 1 und 2 BewG verweist, scheiden Veränderungen aller den Wert beeinflussenden Umstände, die bei der Hauptfeststellung zur Feststellung eines verminderten Einheitswertes führen würden (vgl. § 9 Abs. 1 und 2 BewG), als Erlassgrund aus, vgl. BVerwG, Urteil vom 4. April 2001, a.a.O..
Das gilt namentlich nicht nur für Ertragsminderungen, die durch Fortschreibung des Einheitswertes berücksichtigt werden können, wie dies § 33 Abs. 5 GrdStG ausdrücklich und allgemein anordnet, sondern auch für solche Ertragsminderungen, die auf einer Veränderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse (Wertverhältnisse" i.S. von § 27 BewG) beruhen, vgl. BVerwG, Urteil vom 4. April 2001, a.a.O..
Wie sich bereits aus der Anknüpfung des § 33 Abs. 1 Satz 1 GrdStG an den normalen Rohertrag ergibt, sollten nach der Vorstellung des Gesetzgebers nur solche Ertragsminderungen einen Grundsteuererlass rechtfertigen, die auf für die Ertragslage außergewöhnlichen (atypischen) Umständen beruhen, also zufälliger und vorübergehend Art sind, vgl. BVerwG, Urteil vom 4. April 2001, a.a.O..
Demgegenüber sind unter allgemeinen Wertverhältnissen i.S. von § 27 BewG die allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse im gesamten Gemeindegebiet oder darüber hinaus zu verstehen, die sich im allgemeinen Markt- und Preisniveau niedergeschlagen haben, vgl. BVerwG, Urteil vom 4. April 2001, a.a.O..
Auch von der von dem BVerwG geforderten Nachhaltigkeit, für die der Zeitabstand von sechs Jahren einen Anhalt bieten soll, vgl. BVerwG, Urteil vom 4. April 2001, a.a.O., S. 1370, ist nach dem Vorbringen des Klägers auszugehen, da im Hinblick auf das Vorbringen des Klägers und die Angaben seines Maklers nichts dafür spricht, dass sich die beschriebene Situation in E-N seither grundlegend verändert hat.
- VG Düsseldorf, 21.03.2007 - 5 K 5122/06
Aussetzung des Verfahrens bei Abhängigkeit der Entscheidung des Rechtsstreits von …
Die früher für das Grundsteuerrecht zuständige Kammer des Verwaltungsgerichtes E hat sich bereits in mehreren Entscheidungen, vgl. etwa Urteile vom 9. Dezember 2002 - 25 K 6233/00 - und - 25 K 5861/00 -, der oben dargelegten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 33 GrStG angeschlossen. - VG Düsseldorf, 11.12.2006 - 25 K 61/06
Teilweiser Erlass von Grundsteuer für mit Bürokomplexen bebauten Grundstücke …
Die Kammer hat sich bereits in mehreren Entscheidungen, vgl. etwa Urteile vom 9. Dezember 2002 - 25 K 6233/00 - und - 25 K 5861/00 -, dieser Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) angeschlossen und zu den Voraussetzungen für einen Grundsteuererlass u.a. ausgeführt:.